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E-RECHNUNG IN DEUTSCHLAND

E-RECHNUNG IN DEUTSCHLAND

Update 04.04.2024

Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland verabschiedet

Am 22. März 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz (Wachstumschancengesetz), das das Wirtschaftswachstum fördern, Steuern und Abgaben vereinfachen und den Wettbewerb zwischen deutschen Unternehmen sicherstellen soll. In diesem neuen Mandat werden wichtige Regelungen für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland festgelegt.

Gültig ab wann?

Die Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen, vgl. Das neue Mandat gilt ausschließlich für deutsche Unternehmen im B2B-Kontext.

In Deutschland gibt es bereits eine Implementierung für E-Invoicing im B2G-Bereich (Business to Government). Hier wurde E-Invoicing bereits in vielen Bundesländern eingeführt, in denen die Formate X-Rechnung und Peppol BIS 3.0 gemeinsam genutzt werden mit dem elektronischen Business-Netzwerk Peppol.

B2G ist daher nicht Teil der neuen E-Rechnungs-Gesetzgebung und daher nur in Deutschland registrierten Unternehmen vorbehalten.

Zeitplan für die Umsetzung des deutschen B2B E-Rechnungsmandats 

In der folgenden Abbildung finden Sie den schrittweisen Umsetzungsplan für B2B E-Rechnungen in Deutschland.

Es gibt drei Haupttermine, die Sie als deutsches Unternehmen berücksichtigen müssen.

DatumGesetzgebungErlaubte Rechnungsformate
01.01.2025Alle deutschen Unternehmen müssen bereit sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Freiwillige Ausstellung von E-Rechnungen durch Lieferanten.
ZUGFeRD (EN16931 konform) 
Xrechnung (EN16931 konform) 
Xinvoice (EN16931 konform)
Papier Rechnung und PDF
EDIFACT, X12 etc.
01.01.2027Deutsche Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen in diesen Rechnungsformaten zu versenden.ZUGFeRD (EN16931 konform) 
Xrechnung (EN16931 konform) 
Xinvoice (EN16931 konform)
Papier und PDF (Alle deutschen Unternehmen müssen bereit sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Freiwillige Ausstellung von E-Rechnungen durch Lieferanten)
EDIFACT, X12 usw. (nur mit Genehmigung des Käufers erlaubt)
01.01.2028Alle deutschen Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen.
Papier Rechnungen und PDF-Rechnungen sind nicht mehr zulässig.
ZUGFeRD (EN16931 konform) 
Xrechnung (EN16931 konform) 
Xinvoice (EN16931 konform)
EDIFACT, X12 können verwendet werden, wenn sie EN16931 konform sind

Wie werden B2B-E-Rechnungen in Deutschland ausgetauscht?

Wir wissen noch nicht, welche Kanäle und Netzwerke zum Senden und Empfangen von E-Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen verwendet werden.

In Bezug auf B2G wird das Peppol-Netzwerk verwendet, wenn der Empfänger für den Empfang eines oder mehrerer Rechnungsformate registriert ist.

Peppol wird jedoch im neuen deutschen E-Rechnungsgesetz nicht erwähnt, was bedeutet, dass die Verteilung von E-Rechnungen höchstwahrscheinlich eine Mischung aus Peppol, E-Mail, AS2, sFTP und anderen bekannten Netzwerken sein wird.

VAX360 stellt Ihre Compliance in Deutschland sicher

Wenn Sie in einem in Deutschland registrierten Unternehmen arbeiten, wird das B2B-E-Rechnungsgesetz am 1. Januar 2025 für Sie verpflichtend.

Mit einer VAX360-Dokumentenplattform stellen Sie die Einhaltung der deutschen Gesetzgebung sicher. Alle bekannten E-Rechnungsformate können standardmäßig über VAX360 gesendet und empfangen werden.

Die VAX360-Plattform ist mit dem Peppol-Netzwerk und anderen VANS-Netzwerken verbunden, was die Übermittlung und den Empfang von E-Rechnungen an und von deutschen Unternehmen ermöglicht. Dazu gehört auch der Empfang und die Verarbeitung des PDF-Hybridformats ZUGFeRD.

VAX360 ermöglicht Ihnen die Konvertierung von und in Ihre ERP-Formate (SAP, Oracle, Microsoft usw.) in die gesetzlich vorgeschriebenen deutschen E-Rechnungsformate, falls dies für Sie erforderlich sein sollte.

ViDA und B2B E-Rechnung in Deutschland

Die Wahl von EN16931 als zugrunde liegender Standard für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland steht in engem Zusammenhang mit der bevorstehenden europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie ViDA, in der Unternehmen verpflichtet sind, Echtzeitdaten an ihre lokalen Steuerbehörden zu senden. In ViDA ist EN16931 der zugrunde liegende Rechnungsstandard für alle elektronischen Rechnungen für den innergemeinschaftlichen Handel in der EU. Durch die Implementierung desselben Rechnungsstandards stellt Deutschland einen guten Ausgangspunkt für die bevorstehende ViDA-Mehrwertsteuermelderichtlinie sicher, die voraussichtlich 2030 in Kraft treten wird.

Update 24.11.2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat vorgeschlagen, dass die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Unternehmen ab Januar 2026 verpflichtend sein wird. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die elektronische Rechnungsstellung ab 2025 freiwillig einzuführen.

COMPLIANCE IN DEUTSCHLAND ERREICHEN: EIN ÜBERBLICK MIT MYSUPPLY

Deutschland ist ein Nachzügler bei der Digitalisierung und verfügt derzeit über ein stark fragmentiertes und komplexes System für den Austausch elektronischer Geschäftsdokumente.

Seit November 2020 ist es in Deutschland verpflichtend, Lieferungen und Leistungen an alle öffentlichen Einrichtungen per E-Rechnung abzurechnen (§ 3 E-Rechnungsverordnung, E-RechV).

Einrichtungen der Bundesverwaltung erhalten beispielsweise E-Rechnungen auf der zentralen Rechnungsempfangsplattform des Bundes (ZRE).

Mehrere Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung empfangen E-Rechnungen über die Online-Rechnungsempfangsplattform (OZG-RE), die dem Gesetz zum Online-Rechnungsempfang entspricht.

Auf Landesebene ist die Situation unterschiedlich, und jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze zum elektronischen Geschäftsverkehr, die berücksichtigt werden müssen. Einige Bundesländer nutzen beispielsweise die zentrale Lösung XRechnung, die vom Deutschen IT-Planungsrat empfohlen wurde.

GESETZBUNG

Seit dem 18. April 2019 müssen zentrale öffentliche Einrichtungen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

In Deutschland gibt es derzeit keine spezifische Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Der Deutsche Bundestag hat jedoch die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich gefordert, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Dies folgt auf die Erfolge in Italien, Ungarn und die Pläne für Polen und Frankreich. Es gibt bereits eine öffentliche Plattform, die kleine und mittlere deutsche Unternehmen nutzen können: das Zentrale Rechnungseingangsportal OZG-RE.

WAS KANN AUSGETAUSCHT WERDEN?

Elektronische Rechnungen und Gutschriften: Der XRechnung-Standard wurde entwickelt, um den EU-Vorgaben zu entsprechen. Technisch gesehen ist XRechnung eine Core Invoice Usage (CIUS) der EN 16931. Diese Spezifikation gilt nun für nationale, regionale und kommunale Behörden. Zusätzlich kann der ZUGFeRD-Standard verwendet werden. Dies ist ein französisch-deutscher Standard, der für eine Art hybride Rechnungsstellung verwendet wird, bei der PDF-Dokumente elektronische XML-Dokumente als Anhänge enthalten.

WIE WERDEN ELEKTRONISCHE GESCHÄFTSDOKUMENTE AUSGETAUSCHT?

SRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform)

Die nationale deutsche Plattform zum Empfang von B2G-Rechnungen (Business-to-Government) ist die ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform) und kann über https://xrechnung.bund.de/ aufgerufen werden. Obwohl diese Plattform föderal ist, wird sie nicht von allen Bundesländern verwendet. Einige haben ihre eigenen Lösungen/Portale. Alle Portale bieten unterschiedliche Optionen zum Senden von Rechnungen. Dazu gehören Online-Lösungen für Organisationen ohne EDI-Funktionen.

Peppol-Netzwerk

Wir beobachten, dass immer mehr deutsche öffentliche Organisationen, darunter auf Bundes- und Kommunalebene, Peppol und den Rechnungsempfang über Peppol unterstützen. Konkret sind folgende Bundesländer mit mehr als 5.000 Kommunen an Peppol angeschlossen und können theoretisch über dieses Netzwerk erreicht werden.

Bundesländer, die bereits an Peppol angeschlossen sind:

  • Hamburg
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Bremen
  • Brandenburg
  • Berlin
  • Saxony-Anhalt
  • Thuringia
  • Saxony
  • North Rhine-Westphalia
  • Baden-Württemberg

Bundesländer, die gerade Peppol implementieren oder noch nicht mit der Implementierung begonnen haben:

  • Lower Saxony
  • Hesse
  • Bavaria
  • Rhineland-Palatinate
  • Saarland

STEUERBERICHTERSTATTUNG / STEUERVERZOLLUNG

Deutschland hat in diesem Bereich noch keine spezifische Gesetzgebung, prüft jedoch den VIDA-Vorschlag der EU genau. Es besteht großes Interesse an der Förderung einer Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich, wobei der erste Vorschlag für 2025 vorgesehen ist. Es wurde jedoch bereits festgestellt, dass dies ein zu kurzer Zeitrahmen für eine derart radikale Umsetzung ist. Wenn VIDA von der EU implementiert wird, müssen deutsche Unternehmen im Jahr 2028 Mehrwertsteuerinformationen in Echtzeit melden.

CTC oder Steuerverzollung steht in der EU und damit auch in Deutschland auf der Tagesordnung. Eines der wichtigsten Themen auf der Finanzagenda der EU ist ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter). Es werden europäische Gesetze für die Verwendung von E-Rechnungen und die obligatorische Mehrwertsteuerabrechnung mit nationalen Steuerbehörden entwickelt, um Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. In der EU gibt es eine Vision einer Zukunft, in der Rechnungen elektronisch sind und die Mehrwertsteuer in Echtzeit abgeglichen wird. Das Modell dafür ist noch nicht festgelegt.

ARCHIVIERUNGSANFORDERUNG

10 Jahre Archivierung für elektronische Rechnungen und Gutschriften.

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